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Allgemeine GeschäftsbedingungenAGB`s für Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Workshops und Coaching)mit Dirk Kreuter:
a. Das erste Gespräch dient der Bestandsaufnahme, ist grundsätzlich honorarfrei (es werden lediglich die Reisekosten berechnet) und unterliegt (wie auch die gesamte Zusammenarbeit) höchster Vertraulichkeit. Für dieses Gespräch werden ca. 2 Stunden veranschlagt. b. Im ersten Gespräch werden Ziele der Zusammenarbeit und - bei Übereinstimmung - Projekte vereinbart. Vereinbarte Projekte werden in der Auftragsbestätigung des Trainers protokolliert. c. Wenn bereits im ersten Gespräch Beratung gewünscht wird, bzw. wenn das erste Gespräch den üblichen Rahmen (s.: 1.1) überschreitet und/oder bereits Beratungs-/Analyseleistungen des Trainers erfordert, wird Honorar (s.: 2. Kosten) berechnet. Dies erfolgt jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. 2. Kosten der Zusammenarbeit a. Alle einzelnen Projekte werden vorab inhaltlich und materiell fest vereinbart. Ein Auftrag wird schriftlich erteilt oder gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung (siehe 1.2) nicht binnen 5 Tagen nach Eingang widersprochen wird. b. Wochenendzuschlag: An Sam-, Sonn- und Feiertagen wird ein Aufschlag von € 500,00 berechnet. c. "Feuerwehr-Einsätze": Bei dringendem Trainings-/Unterstützungsbedarf des Auftraggebers und zeitlich unbefristetem Einsatz des Trainers entfällt die Auftragsbestätigung. Es wird nach den üblichen Honorarsätzen (2.a.) abgerechnet. d. Reisekosten (Pkw: 1,00 Euro/km, Bahn: 1. Klasse, Flug: Business Class) und weitere Auslagen (Hotel, Verpflegung, Seminarunterlagen etc.) trägt der Auftraggeber. e. Beamer: 1-2 Leihtage € 159,00, jeder weitere Tag € 79,00, maximal € 399,00 pro Woche f. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Leistung, bei längerer Zusammenarbeit zum Monatsende. Zahlungsziel: sofort nach Erhalt der Rechnung. Nach vier Wochen Zahlungsverzug wird automatisch eine 1,5 prozentige Mahngebühr auf den Gesamtrechnungsbetrag erhoben. 3. Ausfall/Nachbesserung/Verschiebung Bei den Regelungen für Absagen und Terminverschiebungen von gebuchten Vorträgen, Seminaren und Trainings orientieren wir uns an den Richtlinien des BDVT (Bundesverband deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V.). Da auch bei Alternativanfragen die von Ihnen gebuchten Schulungstermine für Sie fest reserviert sind, wird vereinbart, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, bis zu neun Monate vor dem vereinbarten Schulungstermin 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu zahlen sind. Bei späteren Absagen ist der gesamte Honorarpreis fällig. Absagen haben schriftlich zu erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung (z.B. www.erv.de). 4. Urheberschutz/Haftung/Gerichtsstand a. Kreativleistungen und vom Trainer ausgehändigte Unterlagen (z.B. Folien-Ausdrucke im Seminar) dürfen vom Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck verwandt werden, jede andere Nutzung bedarf einer eigenen Honorar-Regelung. b. Eigentumsvorbehalt: Unterlagen, Materialien, Bücher und Medien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. c. Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen. d. Der Gerichtsstand ist Witten. Für alle öffentlichen Seminare und Vorträge gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. |
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